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Allgemeine Hinweise

zu den

Einreisebestimmungen

in Südkorea

 

 

1.          Besucher benötigen grundsätzlich ein Visum bereits vor Einreise nach Korea.

 

2.          Angehörige aus Staaten, mit denen Visa-Vereinbarungen bestehen, benötigen für die Einreise kein Visum unter der Bedingung, dass keine entgeltliche Tätigkeit während des Koreaaufenthalts vorgenommen wird.

 

*           Deutsche Staatsangehörige können als Touristen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Erforderliche Aufenthaltstitel können auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Immigration Office beantragt werden.

 

3.          Der Visumantrag ist bei der koreanischen Botschaft oder den Konsulaten einzureichen.

 

4.          Antragsteller benötigen folgende Unterlagen:

 

Reisepass, Visumantrag, biometrisches Passfoto sowie weitere vom Aufenthaltszweck abhängige Unterlagen.

 

 Gebühren:

 

             Folgende Gebühren sind zu zahlen:

 

a) Für die Erteilung eines Visums, das für einen Aufenthalt

von weniger als 90 Tagen berechtigt :                                        24 Euro

             b) Für die Erteilung eines Visums, das für einen Aufenthalt

von mehr als 90 Tagen berechtigt:                                              40 Euro 

             c) Für die Erteilung eines Visums, das zu mehreren Einreisen berechtigt

 

                            (=multiple entry visa):                                                                     64 Euro

 

   d) Für die Verlängerung einer Wiedereinreise-Erlaubnis:                       16 Euro

 

 

Ausnahmen von der Gebührenzahlung:

 

Ausnahmen von der Gebührenzahlung bestehen für Staatsangehörige folgender Staaten:

  

 

Staaten:

Unter folgenden Voraussetzungen:

Deutschland

Keine Gebühr ist zu zahlen für folgende Visas:

D-2, D-4, D-7, D-8, D-9, E-7 (Siehe unten)

 

Vereinigtes Königreich Großbritannien, Schweden, Spanien, Italien, Thailand, Japan, Taiwan

Gebührenfrei für alle Visas, unabhängig von der Aufenthaltsdauer

* Der Aufenthalt von Staatsangehörigen des  Vereinigten Königreichs Großbritannien sollte nicht länger als sechs Monate betragen

 

Kolumbien, Barbados, Peru, Liberien, Dominikanische Republik

Gebührenfrei für Visas, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigen

 

 

Paraguay, Benin, Rumänien, Brasilien, Uruguay, Zypern, Guatemala, Mexiko, Algerien

 

Für Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses ist die Erteilung von Visas, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigen, gebührenfrei

 

Mongolei, Venezuela

Für Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses ist die Erteilung von Visas, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigen, gebührenfrei

 

Phillipinen

Gebührenfrei für Visas, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigen

 

Australien

Gebührenfrei für ein C-2 Visum, das für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen berechtigt.

 

 

Erläuterung zu den Visa-Klassifikationen (keine abschließende Aufzählung):

 

-          C-2 (Short term business)

-          D-2 (Study Abroad)

-          D-4 (General training)

-          D-7 (Supervisory Intra-Company transfer)

-          D-8 (Corporate Investment)

-          D-9 (Trade Management)

-          E-7 (Special Occupation)

Hinweis:

 

Trotz sorgfältiger Aufstellung der Informationen werden Antragsteller gebeten, sich rechtzeitig vor Antragstellung an die Visaabteilung des Generalkonsulats (Tel: 040 650 67 76 15) zu wenden und weitere Auskünfte einzuholen.

 

Weitere Informationen sowie Unterlagen erhalten Sie auf der deutschsprachigen Internetseite der Botschaft der Republik Korea in Berlin.